Poller mit roten Köpfen – nein das sind keine peinlich berührten Menschen aus dem nördlichsten Porzer Stadtteil. Das sind Holzpfahl-Markierungen, die Ihnen den Weg weisen, den Sie im Naturschutzgebiet (NSG) der Wahner Heide zu Fuß, mit Hund und Rad benutzen dürfen.
Stoppschilder
© Ina Philippsen-Schmidt
Um die Vielfalt im artenreichsten NSG von NRW nicht zu gefährden, sind alle anderen Wege tabu!
Wo ist das Problem? Offenbar ist diese Rechtsvorschrift aus dem Landschaftsplan nicht allen Besucher*innen präsent.
An den Eingängen in die Wahner Heide findet man auf den großen Wegetafeln entsprechende Hinweise, die dennoch zu oft ignoriert werden.
Die Stadt Troisdorf und der Rhein-Sieg-Kreis haben nun an allen Stellen, die verboten sind zu betreten Stoppschilder platziert, die eine deutliche Sprache sprechen.
"Eingangs"schilder
© Ina Philippsen-Schmidt
Wer die nun auch noch ignoriert, der oder die sollte wissen, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die lt. Landesnaturschutzgesetz NRW von den kommunalen Ordnungsbehörden mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Auch wenn „ehemalige“ Wege dazu verlocken, sie zu nutzen oder ein Trampelpfad zu spannendem Naturvergnügen einladen mag – halten Sie sich bitte an das Wegegebot, denn hierdurch sollen genügend große ungestörte Lebensräume für die Tierwelt erhalten werden bzw. Störungen so gering wie möglich gehalten werden. Des Weiteren soll eine möglichst ungestörte Vegetationsentwicklung gewährleistet werden
Rote Pfahlmarkierungen
© Ina Philippsen-Schmidt
Wir wünschen uns, dass der Rheinisch-Bergische Kreis und die Stadt-Köln für die von ihnen mitverantworteten Teile der Wahner Heide dem Troisdorfer Beispiel folgen.