Der Erstfund für die Wahner Heide wurde bereits für das Jahr 2006 gemeldet (Flora der Region Bonn 2013) und als unbeständiges, auf Gartenabfall zurückgehendes Vorkommen beschrieben.
Naturschutzgebiete sind keine botanischen Gärten, sie unterliegen naturschutzfachlichem Management und nicht etwa geschmacklichen Vorstellungen Einzelner. Die Pflanze irgendwo einzusetzen ist nicht nur gesetzlich untersagt, sondern auch unsinnig.
Wer sich wirklich für den Märzenbecher und andere gefährdete Pflanzenarten engagieren will muss sich für den Schutz ihrer natürlichen Lebensräume vor Baumaßnahmen und Forstwirtschaft einsetzen. Das ist dringender als je zuvor: selbst in Naturschutzgebieten gibt es bislang kein Aufforstungsverbot. Und die aktuelle Landesregierung will das im Landesentwicklungsplan fest geschriebene Ziel, den Flächenverbrauch langfristig auf Netto-Null zu bringen (derzeit rund 10 ha pro Tag in NRW!), abschaffen.